Energieaudit nach DIN EN 16247

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs in Anlagen, Gebäuden, Systemen oder Organisationen. Dabei werden alle relevanten Energiedaten gesammelt und die aktuellen Energieflüsse untersucht, um Einsparpotenziale und wirtschaftlich durchführbare Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren.

Der strukturierte Ablauf umfasst mehrere Phasen, wie etwa die Definition von Zielen und Umfang, Datenerfassung, Außeneinsatz zur Begehung der Betriebsstätten, detaillierte Analyse der gesammelten Daten, Erstellung eines transparenten Berichts mit Empfehlungen sowie eine abschließende Besprechung der Ergebnisse. 

Das Ergebnis des Audits dient als Entscheidungsgrundlage zur Optimierung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung von Energiekosten und Umweltauswirkungen.

Welche Ziele verfolgt ein Energieaudit?

Ein Energieaudit dient mehreren Zwecken: 

  • Energieeffizienz steigern: Analyse des IST-Zustands und Vorschläge zur Optimierung.  
  • Kostensenkung: Durch effizientere Nutzung von Energie. 
  • Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen identifizieren: Einschätzung der Amortisation und Nutzen. 
  • Transparenz schaffen: Für den Energieverbrauch im Unternehmen. 
  • Nachhaltigkeit fördern: Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. 
  • Gesetzliche Anforderungen erfüllen: z.B. nach EDL-G oder EnEfG.

Wer ist zu einem Energieaudit verpflichtet?

Unternehmen, die nicht als KMU gelten, sind verpflichtet, ein Energieaudit
durchzuführen. Das betrifft Unternehmen mit:

  • mehr als 250 Mitarbeitenden oder
  • mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme.

Die Pflicht ergibt sich aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wer das Audit nicht durchführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Ausnahmen gelten für Unternehmen, die z.B.:

  • ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z.B. ISO 50001) oder
  • ein Umweltmanagementsystem (EMAS) betreiben oder
  • weniger als 500.000 kWh Energie im Jahr verbrauchen.

Was wird bei einem Energieaudit untersucht?

Das Audit bezieht sich auf alle Bereiche, die Energie verbrauchen. Dazu zählen:

  • Gebäude (Verwaltung, Produktion, Lager)
  • Anlagen und Maschinen (z.B. Heizungen, Lüftungen, Druckluft, Pumpen)
  • Betriebsabläufe und Nutzerverhalten
  • Transport (betriebsbezogener Energieeinsatz)
  • Energieträger (Strom, Gas, Wärme, erneuerbare Energien)
  • Energiedaten (Verbräuche, Rechnungen, Lastprofile, Wartungsdokumente)

Mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs müssen analysiert werden, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen.

Welche Aufgaben hat das Unternehmen dabei?

Für ein erfolgreiches Audit sollte das Unternehmen:

  • einen internen Ansprechpartner benennen,
  • Zugang zu allen relevanten Bereichen gewähren,
  • notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Betriebsmittel bereitstellen,
  • und vor allem alle wichtigen Energiedaten und Dokumente zur Verfügung stellen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Energieverbräuche und Kosten
  • Daten zu technischen Anlagen
  • Lastprofile, Wartungspläne, frühere Audits

Nur mit vollständigen Informationen lassen sich verlässliche Einsparpotenziale iidentifizieren.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Das Audit folgt einem standardisierten Prozess in sieben Schritten:

  1. Einleitender Kontakt
    Zieldefinition, Umfang und Zeitrahmen klären.
  2. Auftaktbesprechung
    Detaillierte Abstimmung des Ablaufs, Ansprechpartner festlegen.
  3. Datenerfassung
    Sammlung aller Energiedaten, Rechnungen, technischen Unterlagen.
  4. Außeneinsatz (Begehung)
    Vor-Ort-Inspektion zur Erhebung der Energieflüsse und Anlagenzustände.
  5. Analyse
    Auswertung der Daten, Aufdeckung von Einsparpotenzialen und
    Wirtschaftlichkeitsbewertung.
  6. Bericht
    Schriftliche Zusammenfassung mit Empfehlungen, Einsparpotenzialen und ggf. CO₂-Einsparung.
  7. Abschlussbesprechung
    Präsentation der Ergebnisse, Klärung von Maßnahmen, Übergabe des Berichts.

Nach Abschluss muss die Durchführung gegenüber dem BAFA nachgewiesen werden.

Gibt es Förderungen für Energieaudits?

Ja – das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Energieaudits mit bis zu 50% der Beratungskosten:

  • Förderhöhe:
    • Max. 6.000 € bei Energiekosten über 10.000 € (netto)
    • Max. 1.200 € bei geringeren Energiekosten
  • Förderfähige Kosten:
    • Beratungshonorar (brutto oder netto je nach Vorsteuerabzug) 
    • ggf. notwendige Reisekosten
  • Zielgruppe
    • Besonders KMU, für die das Audit freiwillig ist, profitieren stark.
  • Nicht förderfähig:
    • Wenn das Audit ausschließlich für steuerliche Erleichterungen oder EEG-Umlagennachweise verwendet wird.
  • Kombination mit anderen Programmen:
    • Möglich, aber die Gesamtsumme der Fördermittel darf 90 % der Kosten nicht überschreiten.


Stand: 01.05.2025

Aktuelle Infos und Antragsformulare finden Sie auf der BAFA-Website.

 

energieplan-b Hajo Brockmann

Energieeffizienz-Experte / Energieberater HWK

 

 

 

Kaltehofe-Hinterdeich 17, 20539 Hamburg

0173 932 04 86, info@energieplan-b.de

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